Samstag, 29. Mai 2010

Rechtsmittel und Urlaubsplanung

Zwischendurch ein schönes Schmankerl zum Thema richterliche Unabhängigkeit und Pflichtverteidigung aus der Zeit, als mich zumindest ein Amtsrichter noch hin und wieder zum Pflichtverteidiger bestellt hat:

Die Hauptverhandlung am Mittwoch endet für Mandant und Verteidigung eher überraschend mit der Verurteilung zu einer Jugendstrafe. Am Donnerstag lege ich gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Am Freitag abend kurz vor Dienstschluss erhalte ich einen Anruf des Amtsrichters, der weitgehend grußlos zu der Frage übergeht, was "das denn" solle. Er meint damit die Rechtsmitteleinlegung, erklärt er mir auf Nachfrage. Schließlich wolle er am heutigen Tage für mehrere Wochen in Urlaub. Sollte das Rechtsmittel bestehen bleiben, müsste er vorher noch eine schriftliche Urteilsbegründung schreiben und dafür habe er keine Zeit. Der Flieger gehe in zwei Stunden. Da kann ich ihm auch nicht helfen.

Dieses war die letzte Beiordnung, die ich von diesem Amtsrichter jemals bekommen habe. Aber wundert das irgendjemanden?

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