Freitag, 25. Juni 2010

Zivilrecht am Abgrund

Heute war ich vor dem Landgericht. In Zivilsachen.

Es ging um einen Verkehrsunfall aus dem Jahre 2002 (!), bei dem der Kläger angeblich derart schwer verletzt wurde, dass er seinen Beruf als Fachverkäufer nicht mehr soll ausüben können. Der psychiatrische Sachverständige spricht eher von chronischer Vermeidungshaltung. Na ja.

Der Kläger hatte im Jahre 2004 zunächst auf Feststellung geklagt, seinen Antrag im Jahre 2007 um einen bezifferten Leistungsantrag ergänzt und hinsichtlich des Leistungsantrags PKH beantragt. Begründet hat er diesen Leistungsantrag bis heute nicht.

Das hat das Landgericht Hamburg nicht gehindert, PKH zu gewähren. Als man den Irrtum bei Gericht bemerkt hat, war die Feststellungsantrag bereits in der Berufungsinstanz. Man hat dann den PKH-Antrag nebst Bewilligungsbeschluss einfach aus der laufenden Akte entfernt und damit eine neue Akte mit neuem Aktenzeichen angelegt. Sämtliche Stellungnahmen der Beklagten hierzu hat man der Einfachheit halber in der Ausgangsakte belassen und diese nach Rechtskraft des Feststellungsurteils abgelegt.

Das Landgericht verhandelt seit nunmehr drei Jahren einen Leistungsantrag, den der Kläger bis heute nicht einmal begründet hat. In diesem "Verfahren" hat das Landgericht heute den dritten Sachverständigen gehört - diesmal zur Frage der Wiedereingliederungsmöglichkeiten des Klägers auf dem Arbeitsmarkt. Meine Hinweise darauf, dass der Beklagte bereits im Jahre 2008 verstorben ist, wurden vom Gericht bisher ebenso hartäckig ignoriert wie den Umstand, dass kein Sachverständiger bisher irgendeine Behauptung des Klägers (sämtlich noch aus dem Feststellungsverfahren) bestätigt hätte. So verhandelt man jetzt im insgesamt siebten Jahr lustig vor sich hin.

Auf dem Gerichtsflur sagte mir die Vorsitzende Richterin dazu wörtlich: "Der Kläger soll mit einem Urteil ja auch zufrieden sein".

Zivilrecht, wohin gehst Du?

2 Kommentare:

  1. Unfassbar, dass die Klage noch nicht auf Kosten des Klägers abgewiesen wurde.

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  2. Lieber Kollege,

    der erste April ist vorbei, das kann doch nur ein Scherz sein - oder????

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