Montag, 13. Dezember 2010

Gezeichnet Behörde

Vielen Dank der "Anderen Ansicht" für ihren großartigen Beitrag hier. Angucken - es lohnt sich.

Und ich wette, dass innerhalb der betreffenden Behörde kaum ein einziger das Gelächter verstünde, das angesichts dieses absurden Stempels zu hören sein müsste. Und das liegt daran, dass auch und gerade in Behörden mitunter selbst rudimentäres Basiswissen über Sinn und Zweck der eigenen Tätigkeit fehlt. Hauptsache, die Grünpflanze kriegt Wasser und dass bald Feierabend ist.

Ich muss allerdings zugeben, dass ich auch schon mal den Stempel "Gezeichnet Rechtsanwalt" unter einem Schriftsatz gesehen und mit ähnlich amüsierten Entsetzen davor gesessen habe. Ob der Kollege seine Briefe tatsächlich statt mit seinem Namen mit dem Wort "Rechtsanwalt" zeichnet, ist mir allerdings nicht bekannt.

7 Kommentare:

  1. ? Da hat jemand halt das Formular nicht richtig ausgefüllt haha?

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  2. Eine Behörde erstellt einen individuellen Bescheid. Ein Exemplar wird unterschrieben und geht an den Adressaten. Diverse weitere Ausdrucke oder Kopien gehen in die Akten der beteiligten Ämter und bekommen - um klarzustellen, dass es sich eben um die Kopie eines bereits unterschriebenen Bescheids und weder um das Original noch umgekehrt um einen Entwurf handelt - diesen Stempel.

    Ist das immer noch so lustig, wenn man es verstanden hat?

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  3. Was kann der gute Herr Unterschrift dafür, dass er so heißt? Muss man sich denn wirklich über Nachnamen lustig machen?

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  4. Über den Gezeichnet Rechtsanwalt-Stempel gehört ja eigentlich auch noch der Name/die Unterschrift...

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  5. Gast ist zuzustimmen. Auch in älteren Grundbuch-Handblättern, die eine Art beglaubigte Abschrift des eigentlichen Grundbuches waren, wurden diese Stempel verwendet. Und ja, ich kenne mehr als einen RA, der einen Stempel "Gezeichnet Rechtsanwalt" nicht nur sein Eigentum nennt, sondern ihn sogar benutzt.

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  6. Liebe Anonymen und Gäste:

    Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, unterschreiben Sie dann auch mit dem Wort "Unterschrift" oder vielleicht doch mit Ihrem Namen?

    Weil ein Dokument üblicherweise seinen Aussteller erkennen lassen muss? Weil Sie wissen möchten und manchmal auch müssen, wessen Unterschrift da unter dem Papier steht?

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  7. LiKo Nebgen,

    ich habe das vor einigen Jahren in der Ausbildung auch noch so gelernt, dass man die beglaubigte Abschrift mit "Beglaubigt Rechtsanwalt" stempelt und mit dem eigenen Namenskürzel versieht, während die einfache Abschrift nur den Stempel "gez. Rechtsanwalt" bekommt. Ich mache das inzwischen auch so, und bis jetzt hat sich auch noch niemand beschwert (im Gegensatz zu den Strafverfolgungsbehörden, die immer nach der Vollmacht rufen). In der Praxis sehe ich allerdings alles - von voll unterschriebenen Abschriften bis hin zu solchen, die weder Unterschrift noch Kürzel noch Stempel tragen. Auch die Behördenpraxis ist diesbezüglich ganz unterschiedlich.

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