Montag, 3. Januar 2011

Kachelmann für befangen erklärt!

Am Wochenende wurden in der Presse des öfteren die "Nachrichten aus Neubrandenburg" mit der Nachricht zitiert, dass das Landgericht Mannheim seinen Angeklagten als befangen ablehnen wolle , um ihn aus dem Verfahren zu entfernen.

"Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Herrn Kachelmann zum Zwecke seiner Aburteilung ist unmöglich, da zwischenzeitlich jedes Vertrauen fehlt" heißt es wohl in dem Originaltext, den z. B. die Welt hier wiedergibt. Die Glosse muss man als außerordentlich gelungen bezeichnen, zumal sie eine Einstellung gegenüber Strafverfahren karikiert, wie sie in deutschen Gerichten häufiger vorzukommen scheint.

Bei der Strafjustiz scheint man - weit öfter als man ohnehin befürchten muss - der Auffassung zu sein, ein Angeklagter müsste sich alles gefallen lassen, wenn es nur seiner zügigen und kritiklosen Aburteilung diente. Nur mit solch einer Wahrnehmung lässt sich dann auch mühelos jede Berufung auf prozessuale Rechte als "Verschleppung" bezeichnen.

Dabei übersehen manche Richter völlig, dass es ein totsicheres Mittel gibt, einen Angeschuldigten aus dem Verfahren zu entfernen: Indem man nämlich die Anklage gegen ihn nicht zulässt und die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt.

Anlass hierzu gibt es nicht nur im eingangs zitierten Verfahren häufig genug.

2 Kommentare:

  1. Danke Herr Nebgen.
    Der Qualitätsunterschied zwischen Ihnen und Herrn Hoenig wird bei diesem Thema sehr deutlich.

    Aber ein 2. Platz lässt ja noch hoffen

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  2. Die neueren Artikel sind noch viel besser:
    http://neu-news.de/content/kachelmann-prozess-geheime-absprachen

    http://neu-news.de/content/356kachelmann-prozess-der-deal

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