Montag, 4. April 2011

Wer von Euch ohne Punkt ist, der werfe den ersten Becher

Am vergangenen Freitag wurde in Sichtweite meines Büros ein Fußballbundesligaspiel abgebrochen. Das wirft wie immer etliche komplizierte Rechtsfragen auf; ein erster Annäherungsversuch wurde hier geleistet. Wertvolle Kommentare, u. a. von dem geschätzten Kollegen Hoenig finden sich dort ebenfalls.

Für diejenigen Auswärtigen, die nicht seit drei Tagen von der Hamburger Lokalpresse mit Berichten über die Vorfälle überschüttet wurden, muss man zunächst ergänzend hinzufügen: Es wurde ein Tatverdächtiger ermittelt, der den Wurf aber abstreitet. So richtige Zeugen scheint es erstaunlicherweise nicht zu geben. Der zweifelsfreie Tatnachweis könnte sich daher durchaus schwierig gestalten, zumal auf St. Pauli nicht nur dieser eine Bierbecher geflogen ist.

Dem FC. St. Pauli droht nach den Statuten jetzt die Wertung des Spieles mit 0:2. Das ist zu verkraften, denn das war sowieso der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs. Zu erwarten ist des weiteren eine Geldstrafe, die der Verein auf den Werfer umlegen könnte, wenn er denn je zweifelsfrei ermittelt wird. Eventualvorsatz wird er ja durchaus gehabt haben. Ob dem FC. St. Pauli das aber etwas nutzen würde, ist zweifelhaft. Den Schaden dürfte der Täter kaum zahlen können.

Eine weitere Strafe für alle St. Pauli-Fans droht aber noch: Dass der FC St. Pauli seine nächsten Heimspiele nämlich zwar vor Zuschauern, aber in der Imtech-Arena austragen muss, die früher HSH-Nordbank-Arena, noch früher AOL-Arena und ganz früher Volksparkstadion hieß, von den Anhängern des FC St. Pauli aber durchgehend nur in herzlicher Abneigung "Stadion an der Müllverbrennungsanlage" genannt wird, benannt nach der nahe gelegenen Müllverbrennungsanlage.

Das wäre dann wahrscheinlich auch für den Werfer die schlimmste Strafe.

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