Montag, 18. Juli 2011

Hitlergruß im Hotel

Wird ein deutscher Urlauber in einem ägyptischen Hotel in einem Sketch mit dem Hitlergruß konfrontiert, darf er den Reisepreis mindern.

Diese sicherlich zukunftsweisende Entscheidung verdanken wir dem AG München -Az.: 281 C 28813/09. Ein Hoch auf die Wirtschaftswoche , die dieses Urteil für mitteilenswert hielt. Leider hat man sich in seiner vorletzen Ausgabe nur auf die Wiedergabe des Tenors beschränkt. Sicherlich wäre es auch schön, den vollständigen Sachverhalt zu erfahren.

Ganz ungetrübt war der Sieg des Klägers allerdings nicht, denn der hatte laut Wiwo insgesamt EUR 672,00 eingeklagt, das Amtsgericht seinen Schmerz allerdings nur EUR 34,45 für wert erachtet - ein Pyrrhussieg also.

Wie leicht hätte man diesen Rechtsstreit aber vollständig vermeiden können, hätten auch die ägyptischen Hotelmanager auf einen der ganz großen ihrer Zunft gehört - Basil Fawlty, der beim Anblick deutscher Touristen stets wusste, was zu tun bzw. nicht zu tun ist: "Don't mention the war!"

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