Donnerstag, 13. Dezember 2012

Widernatürliche Unzucht auf dem Weg zurück


Der Bundestag hat beschlossen, religiöse Beschneidungen an Jungen gesetzlich zu regeln. Demnächst wird er wahrscheinlich beschließen, Zoophilie wieder unter Strafe zu stellen. Nein, hier hat der satirischeTeil des Beitrags noch nicht angefangen, das stimmt tatsächlich. Beides.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Wilfried Hassemer, sieht in letzterem einen "problematischen Trend, Moral (...) durch Gesetze zu regeln". Da hat er Recht.

Schon in der Beschneidungsdebatte waren einige Stimmen zu hören, über die man erschrecken muss. Eine parteienübergreifende Mehrheit der Abgeordneten scheint nichts dabei zu finden, eigentlich strafbare Handlungen gesetzlich zu privilegieren, wenn sie nur religiös motiviert sind. Das lädt zu scheußlichen Gedankenspielen ein, aber der satirische Teil des Beitrags hat immer noch nicht begonnen.

Nun möchte man also auch die Zoophilie - "Unzucht mit Tieren" - wieder unter Strafe stellen. Da kann man jetzt aber wirklich nicht umhin, sich kurz einmal zu vergegenwärtigen, welche Delikte aus dem Strafgesetzbuch seinerzeit gemeinsam mit der Zoophilie gestrichen wurden. Es waren unter anderem:

  • Ehebruch (§ 172 StGB a. F.)
  • Unzucht zwischen Männern (§ 175 StGB a. F.)
  • Kuppelei (§ 180 StGB a. F.)

Nebenbei wurde die Zuchthausstrafe abgeschafft.

Dem zugrunde lag die überfällige Einsicht, dass Moralvorstellungen als Grundlage für Strafnormen nicht taugen. Diese Einsicht scheint mittlerweile unter dem Einfluss von - ja von was eigentlich? - wieder geschwunden zu sein.

Haben wir also zu erwarten, dass auch die restlichen moralinsauren Anstandsdelikte wieder in die Gerichte zurückkehren? Darf ich bald auch wieder gegen den Vorwurf des Ehebruchs verteidigen? Haben wir zu erwarten, dass Herzblatt-Moderatoren wegen Kuppelei aus der Sendung weg verhaftet werden?

Kommt nicht bald wieder dieser bärtige Mann mit dem Knüppel? Draufhauen, aber tüchtig!


12 Kommentare:

  1. Genau. Als nächstes wird die Prügelstrafe wieder eingeführt - oder sogar gesetzlich angeordnet? Das Kupieren bleibt aber verboten, oder?

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  2. Einerseits fordern Sie, Beschneidung neuerdings zu bestrafen; andererseits beklagen Sie (zu Recht), dass plötzlich alles Mögliche (wieder) bestraft werden soll. Mir kommt das widersprüchlich vor.

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    1. Beschneidung ist Körperverletzung. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn eine entsprechend reife Person dies für sich so entscheidet oder eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ihr Einwand des widersprüchlichen ist also deplaziert, da lediglich die Rede von Beschneidung aus Gründen des Aberglaubens ist (Religion) und es sich dabei überwiegend um Säuglinge handelt, welche zu schützen oberste Pflicht jedes Rechtssystems ist!

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    2. Das wundert mich auch. Vermutlich liegt es daran, dass es keine Religion gibt, die sexuelle Handlungen an Tieren vorschreibt. Gäbe es so eine Religion, dann würden bestimmt alle hier nach einem Verbot schreien...

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  3. Richtigstellung:

    1) Der Entwurf einer Novelle des Tierschutzgesetzes sieht vor, die Zoophilie mit Bußgeldern (!) von bis zu 25.000 Euro zu belegen.

    2) Zum Hintergrund: Nach Expertenangaben werden Tiere in Deutschland in erheblichem Ausmaß sexuell missbraucht. In speziellen Internet-Foren tauschten sich tausende Mitglieder über diverse Techniken aus, kritisiert der Bundesverband praktizierender Tierärzte. Es gebe Bauernhöfe in Deutschland, die Tiere speziell für solche Praktiken vermieteten.

    Also, Herr Nebgen: Ordnungswidrigkeit und Stratat sind schon etwas Unterschiedliches. Tierschutz und Sexualmoral sind auch etwas Unterschiedliches.

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  4. Bezüglich der angeblichen(sic!) Tierbordelle in Deutschland ist der nachfolgende Artikel überaus lesenswert:

    http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/gibt-es-tierbordelle-in-deutschland--64112664.html

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  5. Das war in der Diskussion um die Beschneidung der mit Abstand perfideste Beitrag.

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  6. Sodomie und nicht Zoophilie.

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  7. Wenn jeder seine eigenen Moralvorstellungen einbringen will, sind Strafnormen gemessen am Grundgesetz der Bibel, Pflicht.

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  8. Hey, ich gründe jetzt eine Religion, nach der alle Ungläubigen (also die, die eine andere oder keine Religfion haben) nichts wert sind und getötet werden sollen.

    Das müsste dann also auch straffrei bleiben, oder? Ist doch religiös motiviert, zumal jeder durch beitritt zu meiner Religion sich schützen kann.

    Oh....gerade gesehen, so eine Religion gibt es schon. Nennt sich Islam. Und as sind auch die mit den zu beschneidenden Penissen!

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