Dienstag, 18. November 2014

Straftat Chef


Die WELT befasst sich mit dem Fall Middelhoff und fragt gleich in der Überschrift programmatisch: "Ist Chefsein strafbar?"

Da scheint klar, dass auch die WELT nicht ernsthaft meinen wird, dass hier jemand für seine Managertätigkeit bestraft wurde - und nicht etwa für Straftaten, die er allenfalls anlässlich dieser Tätigkeit begangen hat. Danach wäre der Titel reine Polemik.

Wenn man den Artikel dann aber liest, beschleicht einen der Verdacht, der Autor könnte es doch ernst gemeint haben mit seiner Überschrift. Tatsächlich scheint der Autor der Auffassung zu sein, hier wäre einem Manager großes Unrecht geschehen. Ob dem so ist, wissen wir nicht. Einiges spricht dagegen. Damit wir uns hier nicht missverstehen: Wir alle wissen nicht, was in den schriftlichen Urteilsgründen stehen wird. Aber wie bitte sollen solche Äußerungen zu verstehen sein, wie sie der WELT-Autor im halben Dutzend tätigt?

"Sicher", schreibt er, "das Gericht sah es als erwiesen an, dass der einstige Arcandor-Chef in seinem Unternehmen knapp 500.000 Euro Schaden angerichtet hat. Aber drei Jahre Gefängnis?" Das mutet schon etwas merkwürdig an, kennt doch jeder Strafverteidiger Mandanten, die für weit weniger zu weit höheren Strafen verurteilt wurden. "Rückt ... alltägliches Tun von Managern in die Nähe von Kriminalität?" fragt er weiter rhetorisch. Als wäre es alltäglich, dass jemand mit dem Hubschrauber zur Arbeit fliegt und sich für die Festschrift auf seinen Förderer mal eben eine sechsstellige Summe aus der Kasse nimmt.

Als Nachweis für seine krude These wird in der WELT allen Ernstes angeführt, dass bisher kaum Manager wegen Untreue verurteilt worden seien, ja dass die Vorstände der HSH-Nordbank sogar freigesprochen worden seien. Warum diese Fälle auch nur ansatzweise vergleichbar sein sollen, erfahren wir nicht. Dafür wird ein auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Verteidiger mit den Worten zitiert, die Haftstrafe wirke "demoralisierend".  Bei allem Respekt, das müsste der Kollege mir mal näher erläutern.

Möchte er damit die besondere Moralität im Handeln des Thomas Middelhoff hervorheben, die durch eine drohende Haftstrafe jetzt unterminiert werde? Worin läge diese Moralität wohl seiner Ansicht nach? Und: Sollen Haftstrafen nicht eigentlich eher die Moral stärken?

Was dann noch folgt, ist der mittlerweile unvermeidliche Vergleich mit dem Fall Uli Hoeness: Kaum mehr Strafe, viel mehr Schaden. Als wenn es allein darauf ankäme. Spätestens an dieser Stelle muss man sich fragen, ob der Autor der WELT uns hier für blöd verkaufen will oder ob er einfach selbst so blöd ist. Scheinheilig fragt er weiter: "Müssen sich Vorstände nun Sorgen mache, dass jeder Hauch einer Vermischung von Privat- und Berufsleben gleich mit einer Verurteilung endet?"  Ja, wenn es denn eine Straftat ist, möchte man ihm hinterherrufen.

Nun mag jeder von uns seine eigenen Vorstellungen davon haben, was ein Manager so tut, tagein tagaus. Interessant aber wäre zu erfahren, warum das Tun eines Managers anders zu beurteilen sein sollte als das Handeln anderer Menschen. Niemand rückt deren Verhalten "in die Nähe von Kriminalität" außer eben, es ist kriminell. Das Risiko einer fehlerhaften Beschuldigung natürlich immer mitgedacht.

Über die entscheidet das Gericht.






6 Kommentare:

  1. Auch Süddeutsche und Zeit kommentieren das Urteil mit einer sehr merkwürdigen Logik, wo Herr Middlehoff eigentlich für sein wirtschaftliches Scheitern bestraft wird, auch wenn dann die schwammige Untreue als Urteilsgrund herhalten muss und damit die Justiz sich Themen anmaßt, die sie nix angehen.
    Ja Herr Gott, ist es denn wirklich so schwer zu akzeptieren, dass auch Topmanager zwischen Mein und Dein unterscheiden müssen, wie jeder Angestellte ? Bei Bagatellschäden deutlich unterhalb eines Stundensatzes bin ich auch dafür dies mit Augenmaß ob des Vorsatzes zu bewerten, aber bei privaten Annehmlichkeiten von mehreren hunderttausend Euro muss auch ein abgehobener Manager erkennen, dass er es eben vom Aufsichtsrat als Vertreter der Eigentümer sich genehmigen lassen muss.
    Ob die Höhe angemessen ist, mag ich nicht beurteilen. Aber solange sie dem Strafrahmen entspricht und in der Begründung nicht durchscheint, dass sie eigentlich für irgendwelche krummen Immobiliendeals ihn gerne verknackt hätten, dann ist es ein rechtsstaatliches Urteil.

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  2. Richtig, der Aufsichtsrat hätte das absegnen müssen. Das hätte er aber ohne Zweifel auch getan. Middelhoff wird also letztlich für einen Formfehler bestraft und nicht, weil er tatsächlich einen Schaden in dieser Größenordnung angerichtet hat.

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    1. Auf welcher Grundlage der Aufsichtsrat einem Vorstandsmitglied den Griff in die Kasse genehmigen könnte, ohne sich selbst strafbar zu machen, müssten Sie sich dafür aber auch noch ausdenken. Die hätten ihm allenfalls das Gehalt erhöhen können, damit er davon seine privaten Ausgaben tätigen kann...

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    2. Natürlich kann der AR ebenso genehmigen, dass der Vorstandsvorsitzende auf Firmenkosten mit dem Hubschrauber fliegt, wie er diesem auf Firmenkosten einen Dienstwagen nebst Chauffeur spendieren kann (damit der Vorstandsvorsitzende seine teuer bezahlte Zeit auch für die Firma einsetzen kann). Ob das steuerrechtlich Gehaltsbestandteile sind, ist eine ganz andere Frage.

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    3. "Natürlich"? Soll das dann auch für die private Nutzung gelten? Und für die Kosten eines privaten Geschenks (die Festschrift)? Ich glaube, Sie sollten sich mit §§ 116, 93 AktG doch noch mal etwas intensiver beschäftigen. Die sinnlose Verpulverung von Gesellschaftsvermögen dürfte doch nicht einmal der Mehrheitsentscheidung der HV zustehen.

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  3. Sie sollten häufiger vermögende Steuerhinterzieher vertreten. "Demoralisierend" meint: "jetzt darf ich nicht mal mehr ein bißchen Untreue/Steuerhinterziehung/Betrug begehen, ohne dass diese Richter, die ohnehin von Wirtschaft nichts verstehen, mich fühlbar bestrafen. Dabei ist mein Papa/mein Nachbar/mein Bruder/meine Kumpels aus dem Golfclub doch bisher auch schon immer straflos ausgegangen."

    M.a.W.: in dieser speziellen Subkultur können fühlbare Haftstrafen durchaus präventive Wirkung entfalten.

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